Kurzargumentarium

Die Initiative will:

• Landschaften, Ortsbilder, geschichtliche Stätten sowie Natur- und Kulturdenkmäler als offizielle und praktisch unantastbare Schutzobjekte deklarieren.

• Die Nutzung der Flächen und das baukulturelle Erbe auch ausserhalb der offiziellen Schutzobjekte einschränken.

• Mehr Flächen für die Biodiversität ausscheiden.

Bundesrat und Parlament lehnen die Biodiversitätsinitiative ab, weil sie ihnen zu weit geht. Sie würde die (nachhaltige) Energie- und Lebensmittelproduktion stark einschränken, die Nutzung des Waldes sowie touristische Infrastrukturen im ländlichen Raum erschweren und das Bauen verteuern. Die einheimische Versorgung würde geschwächt und die Importe von Energie, Lebensmittel und Holz nähmen zu. Zudem würden die Kompetenzen sowie der Handlungsspielraum der Kantone und Gemeinden beschnitten und es bräuchte zusätzliches Geld. Ausserdem gibt es bereits ausreichend Instrumente und gesetzliche Bestimmungen zur Biodiversitätsförderung.

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Landwirtschaft tut bereits viel für die Biodiversität

National dienen bereits 19 Prozent der Landwirtschaftsflächen explizit zur Förderung der Biodiversität. Das entspricht 195'000 Hektaren Land oder der Grösse der Kantone Zürich und Zug zusammen. Für den Erhalt von Direktzahlungen sind aktuell 7 Prozent gefordert. Zusätzlich gibt es 220’000 Hektaren artenreiches Grünland im Sömmerungsgebiet.

Im Kanton Schwyz beträgt der Biodiversitätsanteil sogar 22 Prozent an der Landwirtschaftsfläche und das gesamte Kantonsgebiet ist ökologisch vernetzt. Noch nicht einmal berücksichtigt sind dabei die Alpflächen, welche per se eine hohe Biodiversität aufweisen.

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30 Prozent der Landesfläche praktisch unantastbar

Die Initianten wollen, dass 30 Prozent der Landesfläche für die Biodiversität zur Verfügung steht. Aktuell sehen die Initianten 8 Prozent als ausreichend geschützt an. Es fehlt also eine Fläche, die der Grösse der Kantone Bern, Freiburg, Neuenburg und Solothurn zusammen entspricht.

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Verschiebung der Umweltwirkung ins Ausland

Bei Annahme der Initiative würde die Inlandproduktion geschwächt und es müssten zusätzliche Flächen im Ausland belegt werden, um die Versorgung unserer Bevölkerung sicherzustellen.

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Verhinderung der einheimischen, nachhaltigen Energieproduktion

Die Umsetzung der Schweizer Energiestrategie und damit auch die Energiewende wären bei einer Annahme erschwert.

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Einschränkungen der Wald- und Holzwirtschaft

Die Waldwirtschaft wäre bei der Annahme der Initiative mit neuen Einschränkungen und Vorgaben durch den Ausbau der Waldreservate konfrontiert. Der Wald als Rohstofflieferant würde in den Hintergrund gedrängt.

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Verteuerung und Einschränkungen beim Bauen

Die Anforderungen an die Baukultur würden erhöht. Das führt zu zusätzlichen Auflagen, noch längeren Bewilligungsverfahren und höheren Kosten.

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Schwächung des Berggebiets und des Tourismus

Das Berggebiet und der Tourismus sind auf Infrastrukturen angewiesen. Die Initiative würde deren Realisierung stark einschränken.

Das Argumentarium kann hier auch als PDF heruntergeladen werden.

Unter folgendem Link gelangen Sie zur Homepage der nationalen Kampagne: Nein zur extremen Biodiversitätsinitiative (biodiversitaetsinitiative-nein.ch)

Adresse

Bauernvereinigung des
Kantons Schwyz
Landstrasse 35
6418 Rothenthurm

Tel. 041 825 00 60
Fax. 041 825 00 69

info@bvsz.ch